Firmspender
Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („erstberufener Spender“) gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht. Ein Ortsordinarius, der kein Bischof ist (Territorialäbte usw.) bzw. vom Recht einem Diözesanbischof gleichgestellt ist, firmt in dem Gebiet, für das er zuständig ist. Bei einem neugetauften Erwachsenen hat der taufende Priester, in der Regel der Pfarrer, eine solche Beauftragung. Auch bei einer Konversion wird in der Regel der Ortspfarrer mit der Firmspendung beauftragt. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z. B. durch einen Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats und nach Erlangung einer besonderen Firmbefugnis verliehen. Befindet sich der Firmling in Todesgefahr, darf jeder Priester von Rechts wegen die Firmung spenden, sogar außerhalb seines Gebietes.
In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
Ablauf
Die Firmung findet normalerweise innerhalb einer Heiligen Messe statt.
Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie. Bis zur Erneuerung des Ritus' der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich.
In der Ostkirche heißt der Ritus der Firmung „Salbung“ und folgt direkt auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron die Stirn, die Augen, die Nasenflügel, den Mund, die Ohren, die Brust, die Hände und die Füße und spricht anschließend: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Der Ritus ist hierbei nicht durch Ein- und Ausgangsgebete vom restlichen Gottesdienst getrennt.
Salböl
Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.